Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 – ZOYOS GmbH i.G.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Leistungsgegenstand
- § 4 Vergütung und Zahlung
- § 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- § 6 Geheimhaltung und Datenschutz
- § 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- § 8 Gewährleistung
- § 9 Haftungsbeschränkung
- § 10 Laufzeit und Kündigung
- § 11 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ZOYOS GmbH i.G., Fischers Allee 72, 22763 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Beratungs-, Prozessoptimierungs- und Digitalisierungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist für den Auftragnehmer 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum bindend, sofern keine abweichende Frist im Angebot genannt wird.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Annahme (E-Mail genügt) des Angebots durch den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist zustande. Die Erteilung eines Folgeauftrags auf Basis eines Rahmenvertrags gilt ebenfalls als Vertragsschluss.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsgegenstand
3.1 Beratungsleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen IT-Beratung, Prozessoptimierung, Digitalisierung und KI-Implementierung. Hierzu zählen insbesondere:
- KI-Potenzial-Fahrplan: Analyse, Bewertung und strukturierter Aktionsplan für digitale Optimierungsmaßnahmen
- Prozessautomatisierung: Konzeption und Implementierung von Automatisierungslösungen (u. a. Python-basiert)
- ERP-Optimierung: Anpassung und Optimierung von ERP-Systemen (z. B. Sage 100, JTL, Plancraft, Winworker)
- Reporting & Datenauswertung: Aufbau von Reporting-Tools und Dashboards
- Schulung und Einweisung: Unterweisung von Mitarbeitern in implementierte Systeme und Prozesse
3.2 Leistungserbringung
Die Leistungen werden überwiegend remote erbracht. Vor-Ort-Einsätze beim Auftraggeber sind möglich und werden gesondert vereinbart. Reise- und Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
3.3 Kein Werkvertrag
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige Dienstleistung (Dienstvertrag), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Aussagen über zu erwartende Ergebnisse sind Prognosen, keine Garantien.
§ 4 Vergütung und Zahlung
4.1 Honorar
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot genannten Festpreis oder dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten ab 800 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig. Die Restschlussrechnung wird nach Leistungserbringung gestellt.
4.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von 5 € je Mahnung zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer in zumutbarem Umfang kostenfrei und stellt insbesondere folgendes sicher:
- Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Projekt
- Rückmeldung auf Anfragen des Auftragnehmers innerhalb von 3 Werktagen
- Sicherstellung, dass bereitgestellte Daten und Systeme frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen
Verzögerungen, die aus der Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der hieraus entsteht, wird gesondert berechnet.
§ 6 Geheimhaltung und Datenschutz
6.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft geheim zu halten und nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu nutzen. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
6.2 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf Wunsch wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Beauftragung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Analysen, Konzepte, Softwaretools, Dokumentationen) werden mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
Methoden, Frameworks, allgemeine Wissensbausteine und Hintergrundtechnologien des Auftragnehmers, die in die Arbeitsergebnisse einfließen, verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer behält das Recht, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Dienstleistungsverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, in Textform anzeigt. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Nach zweimalig gescheiterter Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettobetrag des jeweiligen Auftragswertes.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich, vor der Implementierung jeglicher Änderungen vollständige Datensicherungen durchzuführen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Projektverträge
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme. Eine vorzeitige Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen in Textform möglich. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislicher Mehraufwand sind in diesem Fall zu vergüten.
10.2 Rahmenverträge / Retainer
Rahmenverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
10.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten vor.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
ZOYOS GmbH i.G. · Fischers Allee 72 · 22763 Hamburg · Florian.Leonhart@gmx.de